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Abfindungen optimal steuern – So sichern Sie Ihre Vorteile

Besteuerung von Arbeitnehmerabfindungen und Entlassungsentschädigungen

Wenn Sie eine Abfindung erhalten, stehen wir gemeinsam vor der spannenden Aufgabe, steuerliche Chancen zu erkennen und gezielt zu nutzen. Ein zentraler Hebel ist dabei die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) für außerordentliche Einkünfte – sie kann Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Bildnachweis simoneminth - stock.adobe.com
Bildnachweis simoneminth - stock.adobe.com

Doch Vorsicht: Diese Tarifvergünstigung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei der Zusammenballung von Einkünften, und lässt sich durch eine vorausschauende Planung weiter optimieren. Andernfalls können unerwartete Steuernachforderungen drohen – insbesondere wenn nach einem günstigen Lohnsteuerabzug versteckte Risiken lauern.

Warum ist frühzeitige Steuerberatung so wichtig?

Nur mit kompetenter Begleitung vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und schöpfen alle Potenziale Ihrer Abfindung voll aus. Ab 2025 entfällt die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug – das Wachstumschancengesetz bringt entscheidende Neuerungen, die Sie kennen sollten!

Wichtige Einflussfaktoren auf Ihre Steuerlast

  • Nachteilig wirken Einkünfte, die neben der Abfindung lohnversteuert werden und somit nicht von der Fünftelregelung profitieren.

  • Vorteilhaft sind steuermindernde Ausgaben wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste – sie senken effektiv die Steuerlast auf Ihre Abfindung.

Praxisbeispiel

Erhält ein Mitarbeiter im April eine Abfindung und wird die Fünftelregelung angewandt, bleiben spätere Einkünfte wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld von Mai bis Dezember unberücksichtigt. Das kann zu erheblichen Steuernachforderungen führen – manchmal sogar höher als das erhaltene Arbeitslosengeld! Mit einer individuellen Strategie vermeiden Sie solche Stolpersteine.

Unsere Tipps zur Steuerminimierung – gemeinsam für Ihren Erfolg!

  • Auszahlungszeitpunkt steuern:  Verschieben Sie die Abfindung in ein einkommensschwächeres Jahr, idealerweise zu Jahresbeginn.

  • Leistungen wie ALG I strategisch planen:  Nutzen Sie Ihr Dispositionsrecht, um den Bezug von Arbeitslosengeld gezielt zu steuern.

  • Spenden clever einsetzen:  Freiwillige Spenden innerhalb der steuerlich anerkannten Höchstbeträge erhöhen Ihren Steuervorteil.

  • Vorsorgeaufwendungen maximieren:  Prüfen Sie freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung – sie entlasten steuerlich und stärken Ihre Altersvorsorge.

  • Betriebliche Altersversorgung nutzen:  Zahlen Sie Teile der Abfindung steuerbegünstigt in Direktzusagen, Direktversicherungen oder Pensionskassen ein.

  • Kosten verlagern:  Ziehen Sie geplante Ausgaben wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen ins Abfindungsjahr vor.

  • Kirchensteuer sparen:  Ein Kirchenaustritt vor der Abfindung oder ein Erlassantrag können Ihre Steuerlast deutlich senken.

  • Verlustverrechnung prüfen:  Nutzen Sie Verluste aus anderen Einkunftsarten gezielt, beispielsweise durch Reparaturen bei Vermietung.

  • Eigenes Unternehmen gründen:  Berücksichtigen Sie Anfangsverluste bei einer Existenzgründung im Abfindungsjahr als steuermindernd.

  • Tipp für Ehepaare:  Lassen Sie die Abfindung möglichst auf ein Einzelkonto der begünstigten Person auszahlen, um Schenkungsteuer zu vermeiden. Eine Kontovollmacht für den Partner oder die Partnerin ist dabei unproblematisch.

Fazit:  Mit einer maßgeschneiderten Planung und qualifizierter Steuerberatung schöpfen Sie das volle Potenzial Ihrer Abfindung aus. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Strategie entwickeln – für eine finanziell sorgenfreie Zukunft! 🚀

Sind Sie bereit, Ihre Chancen optimal zu nutzen? Kontaktieren Sie uns noch heute!

 
 
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