Beispiele für betriebliche Kommunikation zur Mindestlohnerhöhung
- Carsten Bischof
- 25. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

1. Ankündigung an alle Mitarbeitenden Betreff: Wichtige Information zur Mindestlohnerhöhung ab 2026
Liebe Mitarbeitende,
wir möchten Sie heute über eine wichtige Änderung informieren: Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde erhöht und ab 2027 auf 14,60 €. Diese Anpassung betrifft alle Mitarbeitenden, die aktuell den Mindestlohn erhalten.
Für Sie bedeutet das mehr Wertschätzung und ein spürbares Plus im Gehalt – ein Schritt, der Ihre Leistung und Ihr Engagement anerkennt. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen diese positive Entwicklung zu gestalten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße Ihr Team
2. Information an Mitarbeitende mit Mindestlohn Betreff: Ihr neues Gehalt ab 2026
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
ab Januar 2026 wird Ihr Stundenlohn von derzeit 12,82 € auf 13,90 € steigen. Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt, das um rund 190 € höher ausfällt. Ab 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde.
Wir wissen, wie wichtig eine faire Bezahlung für Sie ist, und freuen uns, Ihnen diese positive Nachricht überbringen zu können. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Personalabteilung
3. Interne Mitteilung an Führungskräfte Betreff: Vorbereitung auf die Mindestlohnerhöhung – Ihre Rolle als Führungskraft
Liebe Führungskräfte,
die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 steht bevor. Bitte prüfen Sie Ihre Teams und planen Sie die Anpassungen in Ihrer Personalplanung ein.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Mitarbeitenden über die Veränderungen zu informieren und Motivation zu stärken. Transparente Kommunikation ist jetzt besonders wichtig.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern mit Materialien und Beratung. Gemeinsam meistern wir diese Veränderung!
Beste Grüße Personalmanagement
4. FAQ für Mitarbeitende
Warum wird der Mindestlohn erhöht? Die Mindestlohnkommission passt den Mindestlohn regelmäßig an, um faire Löhne sicherzustellen und die Lebensqualität der Beschäftigten zu verbessern.
Wann gelten die neuen Sätze? Ab 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Wie wirkt sich das auf mein Gehalt aus? Vollzeitbeschäftigte erhalten ab 2026 etwa 190 € brutto mehr im Monat, ab 2027 sind es rund 310 € mehr im Vergleich zu 2025.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Unsere Personalabteilung steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
Fazit: Diese Beispiele zeigen, wie Sie Ihre Mitarbeitenden klar, wertschätzend und motivierend über die Mindestlohnerhöhung informieren können. Nutzen Sie diese Vorlagen, um Vertrauen zu schaffen und den Teamgeist zu stärken!