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Investitionssofortprogramm stärkt Wirtschaftsstandort Deutschland

Am 18. Juli 2025 ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm in Kraft getreten – ein kraftvoller Impuls, der wachstumsfördernde Investitionen und nachhaltige Entlastungen in der deutschen Wirtschaft vorantreibt! Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Umfeld, das Ihrem Unternehmen Planungssicherheit und neue Chancen eröffnet.

Bildnachweis: Andres Mejia - stock.adobe.com
Bildnachweis: Andres Mejia - stock.adobe.com

Ihre Vorteile auf einen Blick

Investitions-Booster: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung Von Juli 2025 bis Ende 2027 können Sie für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die degressive Abschreibung nutzen. Mit Abschreibungssätzen von bis zu 30 Prozent – dem Dreifachen der linearen Abschreibung – beschleunigen Sie Ihre Investitionen spürbar. Diese temporäre Maßnahme setzt starke Anreize für schnelle und gezielte Entscheidungen.

Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes Ab 2028 reduziert sich der Körperschaftsteuersatz in fünf Stufen von 15 auf 10 Prozent bis zum Jahr 2032. Das bedeutet mehr finanzielle Freiheit für Ihr Unternehmen und eine nachhaltige Entlastung über die kommenden Jahre.

Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes Für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer wird der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne bis 2032 schrittweise von 28,25 auf 25 Prozent gesenkt - ein weiterer Schritt zur steuerlichen Gleichbehandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Attraktive Abschreibung für Elektrofahrzeuge Der Erwerb eines neuen Elektrofahrzeugs wird noch attraktiver: Im Anschaffungsjahr können Sie 75 Prozent der Kosten abschreiben, gefolgt von jährlichen Abschreibungen von 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent über fünf Jahre. Diese Regelung gilt für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 – ein starker Anreiz für nachhaltige Mobilität!

Erhöhte Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung Elektrozeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 100.000 Euro profitieren weiterhin von einer reduzierten Besteuerung bei der privaten Nutzung – ein klarer Vorteil für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen.

Ausweitung der Forschungszulage Die Fördergrenzen steigen deutlich: Förderfähige Aufwendungen können nun bis zu 12 Millionen Euro betragen, und die Vergütung für Eigenleistungen wird erhöht. Zudem werden pauschalierte Gemein- und sonstige Betriebskosten bei Forschungsprojekten anerkannt – ein echter Innovationsschub!

Warum lohnt sich das für Sie?

Dieses Programm ist wie ein Fallschirm, der Ihr Unternehmen sicher durch wirtschaftliche Herausforderungen trägt – mit gezielten steuerlichen Entlastungen, die Ihre Investitionskraft stärken und nachhaltiges Wachstum fördern. Gemeinsam gestalten wir eine strahlende Zukunft für den Wirtschaftsstandort Deutschland!

Möchten Sie mehr erfahren? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten entdecken und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen entwickeln. Vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch – wir sind für Sie da! 🚀



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